Eigentlich hatte ich heute vor, den Geburtstag meines lieben, loyalen Ehemannes Josecito Rosenberg. mich mit etwas anderes zu befassen.
Nach einer sehr stürmischen, regnerischen Nacht hier in München ,schien eine wunderschöne Sonne aus einem seidenblauen Himmel einladend zum morgigen Spaziergang in den umliegenden Wäldern.
Bald verschwand die schöne Illusion und wurde der Himmel grau, verglichen mit manchen Situationen im Leben.
Das ist mein "Moment", der, der mit der Zeit zu tun hat und "das" das psychologische. Das ist mein Blog, mein Raum, meine Wahrheit und ich habe ein Recht mich auf dieser Stelle zu äußern. Damit tue ich niemand etwas an, verletze keine Gesetze oder Vorschiften. Ich erzähle, was es einfach mit der Filmproduktion Tangram, jetzt in Liquidation und seinem letzten Dokumentarfilm über Emilie Schindler, der am 20.05 um 23 Uhr bei Arte gezeigt wird.
Ich, Erika Rosenberg-Band habe mit dieser Produktion nichts zu tun, man hat mich , nach einem langen Interview bei uns zu Hause in Lochhausen im letzten Juni 2023 nach Fotos, Dokumente, Aufzeichnungen meines Interviews mit Emilie gefragt. Eher gesagt, ich wurde "ausgefragt", beinahe war es ein Verhör, ein Verhör geführt von einer Frau namens A.B, die , wie sie selbst sagte, sie wollte einen Film drehen, sie hätte nur bis März 2024 Zeit, sie arbeite zwischen Los Angeles und München, hat einen Sohn, er geht in eine teure amerikanische Schule und sie brauche Geld...
Frau A.B. kam im Auftrag von dem BR, durch einen Prof. B., und einen jungen Redakteur namens G.
Also ein DNA für mich völlig unbekannt.
Mir schien die Dame hatte wenig Geduld, wenig Zeit, wollte alles wissen. Ich sollte die 70 Stdn MP3 mit den ganzen Interviews an Frau Schindler ab 1990, als niemand Frau Schindler kannte, sich niemand für sie interessierte und niemand sich um Emilie Schindler weder in Argentinien, noch in der Welt kümmerte. Ich musste mir die ganzen Tapes wieder und die entsprechenden Transkriptionen machen. Das hieß, ich hätte von Juli bis Februar nur für Tangram arbeiten, hätte meine Dokumentation in der Zwischenzeit nicht verwenden dürfen.
Mit einem Wort viel Belangen, viel Verlangen, viele Forderungen mit meinen 33 Jahren Recherchen aus eigener Tasche.
Nach ca. vier Stunden ging sie mit ein paar Sachen, Dokumenten, Fotos, die ich ganz naiverweise ihr aushändigte.
Nach ein paar Tagen erhielt ich über WhatsApp eine Nachricht. Es ging um eine Treffen bei Tangram an einem Freitag um 9 Uhr morgens. Es war der letzte Freitag vor unserem Rückflug nach Buenos Aires am daraufkommenden Montag.
Tangram in der Person von D.B. Leiterin, J.B. Verwalter und Frau A.B. baten mich pünktlich im Büro zu sein.
Es war ein sehr heißer Freitag im Juli. Wir fuhren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, S.3 nach Pasing, dann mit der U-Bahn und ein Bus und kurz vor 9 Uhr standen wir vor der Haustür. Ich schellte, die Frau A.B. war an der Sprechanlage und schickte uns zum gegenüberliegenden Platz. Wir sollten noch eine Stunde auf einer Bank sitzen und warten, sie waren mit ihren internen Gesprächen nicht fertig...
Da wir schon da waren, gingen wir über die Straße und setzten uns auf eine schattigen Bank. Wir drei, mein Ehemann José, Daphne unser Pudeldame und meine Wenigkeit... und warteten eine Stunde.
Um 10 Uhr pünktlich kehrten zu Tangram. Die Haustür wurde aufgesperrt, wir stiegen die Treppe und schellten. An der Tür ein Schild: TANGRAM, Filmproduktion, ein Schild, der nach der Liquidation am 5.03.24 bestimmt nicht mehr da stolzieren wird.
Nach einer "zu, zu" freundlichen Begrüßung, nachdem man uns eine Stunde im Park sausen ließ, ohne im Kauf zu haben dass sowohl mein Mann und ich nicht mehr jung sind (Mein Mann hat kurz nach der Rückkehr nach Buenos Aires einen Schlaganfall erlitten...), wurde uns einen Platz an einem ovalen Tisch verwiesen. Auf dem Tisch eine Schale mit Obst.
Das Gespräch fing an. Es ging um den Vertrag, um die Summe für die mühsame Arbeit, die zur Verfügung zu stellen aller meine Dokumente samt Fotos, meine Fundgrube , Transkription der MP3 und Nicht Verwendung meiner eigenen Rechte, sie baten mich Euro 2.500 bei der Unterzeichnung des Vertrags und 2.500 Euro, wenn der Film fertig wurde.
Diese drei Herrschaften, Frau D.B., A.B., und Herr B.J. hatten wahrscheinlich in ihrer Arroganz gedacht, ich wäre ein hungriger Hund aus den Pampas und ein schon abgekauter Knochen würde in der argentinischen Misere inspirierend sein.
Selbstverständlich habe ich den Vertrag nicht unterzeichnet. Wir haben uns freundlich verabschiedet, wobei ich dachte, fin de la historia Ende der Geschichte. An dem Nachmittag, am Abend, auch am Samstag rief mich Herr J.B. mehrmals, um mich zu überzeugen, ich sollte das "tolle und einzigartige" Angebot annehmen.
Auch am Sonntag und am Montag, kurz bevor wir zum Flughafen fuhren.
Schon in Argentinien meldeten sich alle Bekannten, die Frau Schindler gekannt hatten und ich dummerweise an Fr. A.B. weiterleitete und fragten mich, ob ich mit dem Film etwas zu tun hätte. Was für einen Film? Ich habe beine Einwilligung niemals gegeben! Oh, doch, antwortete eine Frau P, als ich an einem Nachmittag von Buenos Aires Tangram anrief.
Sie wollen den Film machen, ob ich es will oder nicht!
... Und sie haben den Film gemacht. Selbstverständlich anhand meiner Recherchen, auch wenn sie das Gegenteil behaupten. Es gibt nur meine Biographien über Emilie Schindler, keine anderen, auch das erste Doku-Buch über Oskar Schindler aus dem Jahre 2000 ist mein Werk.
Wie nennt man es? Plagiat, Raub, Schweinerei, Kleinigkeit? Wie viele Bezeichnungen für so ein schreckliches hinterhältiges Benehmen...
Am Montag kommt der Film und ich lasse mich wirklich überraschen. Für diejenigen, die mit der dokumentierten Geschichte an Schulen, Universitäten, Einrichtungen, usw. hätte ich eine Bitte, und das ist ausgerechnet , was ich Jahr ein, Jahr aus wiederhole, seid nicht gierig, seid ehrlich, couragiert, einsatzbereit, macht aus der Welt etwas Besseres, denn es gibt noch genug Menschen, die nur Verlierer und Verderber sind! Sie warten, dass es einem ein Krümel runterfällt... der Rest, der Rest ist nur eine Geschichte, geschildert auf mein Blog, an einem Sonntag in München.
Als guter Beweis und Nachweis, der damalige Vertrag
TANGRAM International GmbH
Ganghoferstr. 27
80339 München
Deutschland
- nachfolgend Produzent genannt -
und
Erika Band de Rosenberg
Sanchez de Bustamante 1969, 8B
1425 Buenos Aires
Argentinien
- nachfolgend Interviewpartnerin oder Vertragspartnerin genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Produzent beabsichtigt die Herstellung eines Dokumentarfilms (1x52/45min.) mit dem vorläufigen
Arbeitstitel „Emilie Schindler – Die Frau im Schatten“ (nachfolgend „Produktion“
genannt).
Die Vertragspartnerin steht für die Produktion für ein ausführliches Interview vor der Kamera
zur Verfügung, vermittelt Kontakte und stellt dem Produzenten Materialien zur Person Emilie
Schindler zur Verfügung. Die Vertragspartnerin erklärt sich hiermit einverstanden.
2. Zur Tätigkeit der Vertragspartnerin gehört insbesondere:
a) Fungieren als Interviewpartnerin für die Produktion.
b) Kontaktvermittlung zu weiteren potentiellen Interviewpartnern.
c) Die Zurverfügungstellung und Rechteeinräumung von Original Tonaufnahmen von Gesprächen
mit Emilie Schindler inkl. Transkriptionen dieser.
d) Die Zurverfügungstellung und Rechteeinräumung an div. Fotos, Dokumenten, Postkarten,
Briefen etc.
Die unter 2 a) bis d) beschriebene Tätigkeit der Vertragspartnerin wird insgesamt „Vertragsleistung“
genannt.
3. Die Vertragspartnerin gestaltet in Bezug auf Ziffer 2 a - d) ihre Tätigkeit selbständig und bestimmt
ihren Arbeitsort und die Arbeitszeit selbst nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Dreharbeiten
und Interviews nach Ziffer 2a) findet nach gemeinsamer Terminabsprache zwischen den
Vertragsparteien statt.
4. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche Tätigkeit höchstpersönlich zu
erbringen.
§ 2 Vergütung
1. Die Vertragspartnerin erhält für ihre im Rahmen dieses Vertrages erbrachte Tätigkeit nach Ziffer
1, Ziffer 2 a-d) sowie für die gemäß § 3 dieses Vertrages eingeräumten Rechte und zu übertragenden
Ansprüche hieran ein Honorar in Höhe von € 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro):
€ 2.500,00 fällig bei Vertragsunterzeichnung.
€ 2.500,00 fällig nach vollständiger Erbringung aller Leistungen der Vertragspartnerin und
nach Fertigstellung der Produktion.
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Jeweils nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zzgl., soweit anfallend, Umsatzsteuer in
gesetzlicher Höhe.
2. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, eigenständig für die Abführung der auf die von dem Produzenten
gezahlte Vergütung entfallende Steuern Sorge zu tragen.
3. Mit den vorstehend genannten Bezügen sind alle Leistungen und Ansprüche der Vertragspartnerin
sowie die dem Produzenten einzuräumenden Rechte abschließend abgegolten.
§ 3 Rechteübertragung/Persönlichkeitsrechte
1. Die Vertragspartnerin erklärt ausdrücklich ihre Zustimmung zur Verwendung, Verfilmung und
Auswertung des Interviews und aller weiteren Vertragsleistungen zum Zwecke der Produktion.
2. Die Vertragspartnerin räumt dem Produzenten, soweit im Rahmen ihrer Mitwirkung des Interviews,
im Rahmen der unter Ziffer 2 a definierten Vertragsleistung oder im Rahmen der Produktion
als solcher Urheber-, Leistungsschutz- und/oder sonstige Rechte entstehen bzw. betroffen
sein sollten, die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Urheber-,
Leistungsschutz- Bildnis-, Namens- und sonstige Schutzrechte, sowie – unter Einwilligung -
Rechte am eigenen Bild sowie sich daraus ergebende Vergütungsansprüche zur beliebig häufigen
Verwertung in allen bekannten und unbekannten Medien ein. Produzent ist in der Verwertung
der Produktion unbeschränkt. Die Vertragspartnerin räumt hiermit dem Produzenten hieran die
zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte zur Verfilmung und zur umfassenden
Auswertung dieser Rechte im Rahmen der Produktion im Ganzen und ihren einzelnen Elementen
in allen bekannten und unbekannten Medien ein. Der Produzent ist berechtigt, diese Rechte an
Dritte zur Auswertung der Produktion abzutreten. Er ist insbesondere auch berechtigt, die Produktion
und deren Bestandteile zu bearbeiten, umzugestalten und in allen audiovisuellen Medien
sowie in allen Formen der Nebenrechtsverwertung zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Hiervon
umfasst ist das Recht, im Rahmen der Produktion Namen und Bild des/der Unterzeichnenden im
vorbeschriebenen Umfang einschließlich zu Zwecken der Werbung und Klammerteilauswertung
zu benutzen.
3. Die Vertragspartnerin garantiert den Rechtebestand an den Original Tonaufnahmen und weiteren
Materialien gemäß Ziffer 2 c-d) und räumt dem Produzenten hieran die nicht-exklusiven
zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte zur beliebig
häufigen Verwendung im Zusammenhang mit der Produktion ein. Der Produzent ist berechtigt,
diese Rechte an Dritte zur Auswertung der Produktion abzutreten.
§ 4 Verschwiegenheits- und Rückgabeverpflichtung
1. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, Verschwiegenheit über interne Angelegenheiten und Vorgänge
des Produzenten und dessen Vertragspartner sowie die Produktion, deren Inhalt und
den Inhalt dieses Vertrages zu wahren. Sie verpflichtet sich, keine Auskünfte an Dritte, insbesondere
nicht an Presse und Rundfunk, zu geben sowie Unterlagen gegen unbefugte Kenntnisnahme
durch Dritte zu schützen. Zudem verpflichtet sich die Vertragspartnerin, gegenüber
jeglichen Dritten Stillschweigen über den Inhalt der Bücher, den Inhalt und die Durchführung
des Produktionsvorhabens, Produktionsinterna und den Produktionsfortgang zu wahren. Unterlagen
jeder Art, die der Vertragspartnerin im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Produzenten
zugänglich geworden sind, dürfen ohne Einwilligung des Produzenten für keinerlei Zwecke
außerhalb der Herstellung der Produktion benutzt werden.
§ 5 Datenschutz
1. Des Weiteren erteilt die Vertragspartnerin hiermit ihre Einwilligung, dass die im Rahmen der
Zusammenarbeit an den Produzenten gegebenen persönlichen Daten vom Produzenten auch
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbefristet in einer Kontaktdatei gespeichert
werden dürfen, auf die der Produzent für eventuelle weiteren Kontaktaufnahmen und Mitteilungen
zugreifen kann. Die Vertragspartnerin wird hiermit über ihr Recht, die Einwilligung in
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die Aufnahme in die Kontaktdatei jederzeit schriftlich gegenüber dem Produzenten gemäß Art
7 Abs. 3 DS-GVO zu widerrufen, belehrt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit,
der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datennutzung nicht berührt.
2. Gem. § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Vertragspartnerin insbesondere verpflichtet,
geschützte personenbezogene Daten weder unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen
rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten noch bekannt zu geben
noch zugänglich zu machen noch sonst wie zu nutzen, und zwar auch nicht nach der Beendigung
dieses Vertrages.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt dessen Gültigkeit
im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen,
die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen
Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken,
die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.
2. Produzent ist nicht verpflichtet, die Leistungen der Vertragspartnerin in Anspruch zu nehmen
und/oder zu verwerten.
3. Die Vertragspartnerin versichert, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind.
Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Produzent diese Angaben zugrunde legt und haftet gegenüber
dem Produzenten für die Richtigkeit ihrer Angaben.
4. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich
zulässig - der Sitz des Produzenten.
München, den 10.07.2023 Buenos Aires, den 10.07.2023
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TANGRAM International GmbH Erika Band de Rosenberg